Gerichtliche Berufsbetreuung

Als fürsorglicher Betreuer, der vom Amtsgericht bestellt wird, entlaste ich  durch die Organisation von Hilfe zur Verwirklichung des Willens von eingeschränkten Menschen im Alltag.

 

In bestimmten Aufgabenbereichen vertrete ich die Interessen zum Wohl von kranken Menschen gemäß §§ 1896 ff BGB.  Seit über fünfzehn Jahren helfe ich verständnisvoll und einfühlsam vor allem seelisch beeinträchtigten Menschen.

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