Erbrecht
Im Erbrecht sorge ich für die Sicherung Ihres Vermögens
- durch die Gestaltung von Testatment, Erbvertrag, und Schenkung auf den Todesfall,
- unter besonderer Berücksichtigung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer;
- sowie durch die Feststellung der Erbenstellung oder Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit und Erbschein;
- oder durch Ausschlagung vor dem Nachlassgericht wegen Nachlassinsolvenz oder zur Verbesserung der Erbquote;
- zudem durch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- zum Vermächtnis und beim Pflichtteil und Pflichtteilergänzung;
- sowie durch die Auseinandersetzung in Erbengemeinschaften und Auskunftsanspruch.



