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Erbrecht

Im Erbrecht sorge ich für die Sicherung Ihres Vermögens

  • durch die Gestaltung von Testatment, Erbvertrag, und Schenkung auf den Todesfall,
  • unter besonderer Berücksichtigung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer;
  • sowie durch die Feststellung der Erbenstellung oder Anfechtung wegen Erbunwürdigkeit und Erbschein;
  • oder durch Ausschlagung vor dem Nachlassgericht wegen Nachlassinsolvenz oder zur Verbesserung der Erbquote;
  • zudem durch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • zum Vermächtnis und beim Pflichtteil und Pflichtteilergänzung;
  • sowie durch die Auseinandersetzung in Erbengemeinschaften und Auskunftsanspruch.

 

 

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